PERSONALWESEN UND BESCHAFFUNG
Die Aufgaben des Personaldienstes lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen:
* Organisiert und führt die Personalakten des Personals und überwacht auch die Personalangelegenheiten des Personals wie Beförderung, Registrierung, Urlaub, Pensionierung und Austritt,
* Es stellt sicher, dass das neu eingestellte Personal die Aufnahmeprozeduren und Orientierungsschulungen beginnt und abschließt.
* Es stellt die Ermittlung des jährlichen Schulungsbedarfs des Personals sicher.
* Führt und wertet Schulungsunterlagen aus.
* Es führt jährlich Umfragen zur Personalzufriedenheit durch.
* Es kontrolliert die Einhaltung der Arbeitszeiten durch das Personal. (Verfolgung von Fingererkennungsgeräten)
* Es plant und führt Studien durch, um die Anzahl und Qualität der an der Börse beschäftigten Arbeitskräfte sowie den Erfolg und die Compliance der Mitarbeiter zu steigern.